Der gläsernde Verbraucher

Moosbach, den 14.09.2010
Miltach, den 14.09.2010
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Was tun bei unerlaubten Werbungen?

Interessanter Vortrag beim Kath. Frauenbund Thema „Der gläserne Verbraucher“

 

Moosbach/Altrandsberg. Für den eingeplanten Kochabend  hat der Frauenbund wegen Erkrankung der Referentin am Dienstag umdisponiert und einen sehr interessanten Vortrag an „Land“ gezogen, bei dem die  Verbraucherberaterin  Angela Ederer vom Verbraucherservice Bayern in Cham im KDFB e.V. über Datenschutz und über die weitverbreiteten unerlaubten Werbemaßnahmen aufklärte.

 

Vorstandssprecherin Maria Kolmer, welche die Referentin herzlich willkommen hieß, bemerkte dazu, dass derlei Informationen sehr wichtig seien, denn viele Firmen versuchen wiederholt durch unerlaubte Werbung den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Schade dass von der jungen Generation niemand anwesend war, denn sie sind besonders gefährdet, da sie viel mit Computer, Internet und Handy  kooperieren und von den unlauteren  Unternehmern gerne über den Tisch gezogen werden, wer nicht firm genug ist.

 

Angela Ederer begrüßte ihrerseits alle Frauen sehr herzlich und bedankte sich vorneweg bei den Wirtsleuten für die technische Ausrüstung zum Anschluss ihres PC und stieg gleich in das Thema Datenschutz ein, der mit vielen Dingen zusammen hängt. Man bezeichnet ihn als Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch.

 

„Haben sie sich schon einmal gefragt, warum sie so viel Werbung bekommen, woher die Unternehmen ihre Adresse haben und ob die Nutzung und die Weitergabe ihrer Daten für Werbezwecke überhaupt zulässig sind?  Man macht sich viel zu wenig Gedanken, dass man als Kunde viele Spuren hinterlassen kann, sei es durch die Bestellung aus dem Katalog, der Eröffnung eines Kontos oder beim Bezahlen mit einer Kundenkarte.  

 

Auch klärte die Verbraucherberaterin die Zuhörer auf, dass ohne Einwilligung des Verbrauchers Werbung per Telefon, Fax, E-Mail oder SMS verboten sei, allerdings Briefwerbung ist gesetzlich erlaubt. Oft haben wir auch bei Abschluss eines Vertrages unbewusst dem Unternehmer erlaubt, die Daten zu Werbezwecken zu nutzen. Keine Bange, beruhigte die Referentin,  dieser Einwilligung könne man jederzeit schriftlich widersprechen. Die Verbraucherzentrale kann das jeweilige Unternehmen wegen unlauteren Wettbewerbs abmahnen. Eine Beratung in den jeweiligen Beratungsstellen sei  kostenpflichtig, so Ederer, allerdings für Frauenbundmitglieder ist  eine Beratung kostenlos oder es wird Rabatt gewährt. 

 

„Legen sie bei unerwünschten Anrufen direkt auf“, rät Ederer den Frauen weiter oder melden sie den unerlaubten Anrufer der Wettbewerbszentrale, welche die Firmen abmahnen können. Doch Vorsicht, meint die Rednerin, trotz des Verbotes sind mündlich am Telefon abgeschlossene Verträge wirksam. In den meisten Fällen ist jedoch ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung möglich. Im schlimmsten Fall könne man  Abbuchungen von ihrem Konto durch das Unternehmen bis zu sechs Wochen durch die Bank rückbuchen   lassen.  Vorsicht auch bei Herausgabe von Geburtsdaten und wenn dann nur das Geburtsjahr, auf keinen Fall aber die Nennung der Kontonummer bei unsicheren Anbietern.

 

Ederer sprach auch den Besitz von Kundenkarten an, was für viele Verbraucher selbstverständlich ist. Die Unternehmer wollen für Extraleistungen oder Rabatte eine Gegenleistung, nämlich die Daten der Kunden. Gesetzlich erlaubt ist nur die Speicherung von Zeit, Ort, Preis und Rabatthöhe des Einkaufs. Man frage sich, ob sich eine Kundenkarte überhaupt lohnt, denn die Ersparnisse  sind  oft gering,  so die Referentin. Beim Ausfüllen eines Antrages sollte man zuerst die Datenschutzklausel durchlesen, an wen sie weitergegeben und welche gespeichert werden. Im übrigen sei es ratsam,  so wenige Daten wie möglich anzugeben.

 

Schließlich erklärte Ederer den aufmerksamen Zuhörern, die immer wieder mit Fragen an sie herantraten, dass man bei allen Beschwerden und Verstößen über die nicht ordnungsgemäße Speicherung oder Verwendung der Daten an den zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden könne, denn der Verbraucher ist in jedem Fall befugt, in allem seine Rechte in Anspruch nehmen zu dürfen. Zum Beispiel kann der Kunde vom Unternehmer Auskunft darüber verlangen, welche Informationen zu welchem Zweck über ihn gespeichert sind, woher es seine Daten hat und an welche Stellen sie übermittelt wurden. Der Kunde hat auch ein Recht auf Widerspruch, auf Berichtigung,  Sperrung oder Löschung der Daten. Diese Rechte sollen schriftlich geltend gemacht werden, Musterschreiben hierfür sind beim Verbraucher-Service in Bayern erhältlich.

 

Maria Kolmer bedankte sich bei der Referentin für den ausgiebigen und informativen Vortrag mit einer kleinen Aufmerksamkeit sehr herzlich und  erwähnte dankender Weise Gisela Fleischmann und Marianne Vogl für die Organisation. Zum Schluss lud sie  für Samstag zu einer Besichtigung des Ateliers bei Kunstmaler Hans Höcherl ein. Treffpunkt ist um 13.15 Uhr beim Dorfbrunnen.   

 

Foto: Angela Ederer und Maria Kolmer